Verlängerung der Kokolores-Maßnahmen ohne Notlage resp. Anlass und ohne Rechtsgrundlage erleichtert das Beweisverfahren für zukünftige Strafmaßnahmen gegen die handelnden Personen und Organe:
Das Gleiche gilt für die kommende Ausrufung des sog. „Klimanotstandes“.